Der öffentlich bestellte und
vereidigte Sachverständige
Wer durch eine öffentlich-rechtliche Institution auf gesetzlicher Grundlage als Sachverständiger bestellt und vereidigt wurde, darf den Titel "öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger" führen.
Dies setzt besondere Sachkunde, Unabhängigkeit, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit voraus.
Da der Titel "Sachverständiger" nicht gesetzlich geschützt ist, werden bei dem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen Qualifikation und persönliche Integrität vor der Bestellung gesondert geprüft und von der Bestellungsbehörde ständig überwacht.
Nur die öffentliche Bestellung ist die vom Gesetzgeber vorgesehene Auszeichnung besonders qualifizierter Sachverständiger. Den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen (öbv SV) zeichnen folgende Punkte aus:
Besondere Sachkunde
Er muß im offiziellen Bestellungsverfahren einen anspruchsvollen Nachweis über seine "besondere Sachkunde" führen!
Darunter versteht man überdurchschnittliche Fachkenntnisse und Erfahrung, die ständig von der Bestellungsbehörde überwacht wird.
Ständig nachweisbare fachliche Weiterbildung ist Grundvoraussetzung zur Bestellung.
Vertrauenswürdigkeit
Die Zuverlässigkeit und Integrität wird vor und während der öffentlichen Bestellung überprüft.
Objektivität
Der Sachverständige wird darauf vereidigt, seine Aufgaben gewissenhaft, weisungsfrei und persönlich zu erfüllen sowie seine Gutachten unparteiisch zu erstatten.
Pflicht zur Gutachtenerstattung
Der Sachverständige ist zur Gutachtenerstattung verpflichtet.
Er darf Aufträge nur aus wichtigem Grund (z.B. Verwandtschaft oder gute Bekanntschaft mit einer der Parteien, Befangenheit) ablehnen.
Schweigepflicht
Der Sachverständige muss die ihm bei Ausübung seiner Tätigkeit anvertrauten Privat- und Geschäftsgeheimnisse wahren. Bei unbefugter Verletzung der Schweigepflicht kann er streng bestraft werden.
Überwachung
Der Sachverständige wird durch die Stelle, die ihn öffentlich bestellt hat (Bestellungsbehörde) ständig beaufsichtigt.
Die Bestellungsbehörde kann ihm die Bestellung entziehen, wenn er seine Sachverständigenpflichten verletzt.
Man erkennt einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen an der Bezeichnung "öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger", die er führen muss.
Nur der öbv SV darf einen Kammer-Rundstempel führen.
Alle öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige haben einen offiziellen Ausweis, den sie auf Verlangen vorzeigen müssen.
In diesem Ausweis sind die Personalien, Bestellungsbehörde, Sachgebiet und Ablaufdatum der Bestellung angegeben.
Das Institut für Sachverständigenwesen Köln (IfS), welches von den einzelnen Kammern sowie den Sachverständigenverbänden und -Organisationen getragen wird, hat eine Bildmarke (Logo) entwickelt, die es den Auftraggebern erleichtern soll, den richtigen, qualifizierten Sachverständigen zu finden.
Der Verbraucher kann sicher sein, einen hoch qualifizierten Sachverständigen gefunden zu haben, wenn dieser in seinem Erscheinungsbild mit dem gezeigten Logo wirbt. Vertrauen Sie auf die öffentliche Bestellung eines Sachverständigen. Sie erleichtert Ihnen die Auswahl geeigneter Sachverständiger und bietet Gewähr für geprüfte Sachkunde und Vertrauenswürdigkeit!
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